© Beate Herzog
Behandlungshonorar
Das Behandlungshonorar ist abhängig vom Zeitaufwand und der angewendeten Therapieverfahren.
Vor Ihrer Behandlung werden Therapieplan und Kosten selbstverständlich mit Ihnen besprochen.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Behandlung durch den Heilpraktiker nicht. Sie können aber eine private Zusatzversicherung abschließen.
Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker werden durch private Krankenversicherungen und private Zusatzversicherungen entsprechend den vereinbarten Tarifen erstattet. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Diese Rechnung ist dann unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer privaten Krankenkasse innerhalb 7 Tagen zahlbar.